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   VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739   

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https://dejure.org/2006,20551
VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739 (https://dejure.org/2006,20551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.04.2006 - 7 BV 05.739 (https://dejure.org/2006,20551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. April 2006 - 7 BV 05.739 (https://dejure.org/2006,20551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung eines Teilnehmerentgelts von Steuern und Sonderabgaben; Enteignungscharakter einer Sonderabgabe; Verpflichtung zur Herstellung einer gleichgewichtigen Meinungsvielfalt im regionalen und lokalen Bereich; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die ...

  • Judicialis

    BayMG Art. 33 Abs. 3; ; BayMG Art. 33 Abs. 4; ; BayMG Art. 33 Abs. 5; ; BayMG Art. 33 Abs. 6; ; GG Art. 2 Ab... s. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 127
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98

    Landesmediengesetz Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
    In der Auferlegung von Geldleistungspflichten liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Eingriff in das Auffanggrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG vom 10.3. 1998, BVerfGE 97, 332/340); dies gilt nach dem jüngst ergangenen Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts auch für das Teilnehmerentgelt nach Art. 33 Abs. 4 bis 6 BayMG (BVerfG vom 26.10.2005, NVwZ 2006, 201/202).

    Dass das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Herstellung einer gleichgewichtigen Meinungsvielfalt im regionalen und lokalen Bereich vom verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckt ist und prinzipiell auch auf dem Weg über eine finanzielle Förderung privatwirtschaftlich organisierter Rundfunkangebote erreicht werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zum bayerischen Teilnehmerentgelt bestätigt (BVerfG vom 26.10.2005, NVwZ 2006, 201/203).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
    In der Auferlegung von Geldleistungspflichten liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Eingriff in das Auffanggrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG vom 10.3. 1998, BVerfGE 97, 332/340); dies gilt nach dem jüngst ergangenen Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts auch für das Teilnehmerentgelt nach Art. 33 Abs. 4 bis 6 BayMG (BVerfG vom 26.10.2005, NVwZ 2006, 201/202).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
    Da das Grundgesetz keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabentypen enthält (BVerfG vom 17.7. 2003, BVerfGE 108, 186/215), bedarf es hier entgegen der Forderung des Klägers keiner weitergehenden Klärung der "Rechtsnatur" des Teilnehmerentgelts.
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
    Wegen des gesetzlich begründeten Zusammenhangs mit einer (künftigen) Gegenleistung stellt das Teilnehmerentgelt auch keine Sonderabgabe dar, die angesichts der Schutz- und Begrenzungsfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung an spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen gebunden wäre (vgl. BVerfG vom 18.4. 2004, BVerfGE 110, 370/387 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826

    Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
    Die mit der Entgeltregelung vorrangig bezweckte Förderung regionaler und lokaler Anbieter erfolgt unter den gegenwärtigen technischen Bedingungen fast ausschließlich über das Medium des Kabels (vgl. BayVGH vom 23.2. 2006, Az. 7 BV 05.1826); dementsprechend kommt auch die damit verbundene Erweiterung des Programmangebots bisher im Wesentlichen den Kabelnutzern und nicht bzw. nur am Rande den Inhabern von Satelliten- oder terrestrischen Empfangsanlagen zugute (zur diesbezüglich gebotenen einschränkenden Auslegung des Art. 33 Abs. 3 BayMG s. BayVGH vom 9.1. 1997, VGH n.F. 50, 124/127 ff. sowie VerfGH vom 24.3. 1999, VerfGH 52, 143/149 ff.).
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